Private Hundeschulen in Gefahr

Mit 1. März soll in Österreich eine Verordnung in Kraft treten, die vielen privaten Hundetrainern und Hundeschulen ihre Lehrtätigkeit abspricht.

Es geht nicht nur um die Hundetrainer, es geht um die Rechte jedes einzelnen. Als mündiger Konsument, nämlich das Recht, sich seine Hundeschule und seinen Hundetrainer selbst auswählen zu dürfen.

Auf  facebook kann man sich zum Thema  einlesen.  http://www.facebook.com/home.php?

Begutachtung: Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden (HundeausbildungsVO), sowie Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung

Sehr geehrte Damen und Herren!

Das Bundesministerium für Gesundheit übermittelt in der Anlage den Entwurf einer Verordnung hinsichtlich näherer Bestimmungen über die Ausbildung und das Verhaltenstraining von Hunden (HundeausbildungsVO) samt Materialien. Die Verordnung beruht auf der durch die letzte Novelle zum Tierschutzgesetz normierten Verordnungsermächtigung des § 24 Abs. 3 TSchG.

Gleichzeitig wird der Entwurf einer Änderung der 2. Tierhaltungsverordnung zur Anpassung an die neue Rechtslage übermittelt.

Die Entwürfe sind auch im Rechtsinformationssystem des Bundes verfügbar. Das Bundesministerium für Gesundheit ersucht zum übermittelten Verordnungsentwurf bis längstens

28. Jänner 2011

Stellung zu nehmen und die Stellungnahmen (auch) auf elektronischem Weg an die Adresse

legvet@bmg.gv.at

zu übermitteln.

Sollte bis zum angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, wird angenommen, dass gegen den vorliegenden Entwurf keine Einwände bestehen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Begutachtungsverfahren als Befassung gemäß Art. 1 Abs. 2 und 4 der Vereinbarung zwischen Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, anzusehen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

Hon.-Prof. Dr.  Gerhard Aigner