Bundeskartellamt stärkt Hundevereine ausserhalb des VDH

Vor einem Jahr hat sich das Bundeskartellamt erneut mit dem VDH zu beschäftigen begonnen, weil Vereine, die nach ordentlichen Bestimmungen Rassehunde züchten, nicht länger diskriminiert werden wollen und diverse Züchter fühlen sich in ihren Grundrechten erheblich eingeschränkt.

Der träge Verhandlungspartner spielt auf Zeit.

Aus gut unterrichteten Kreisen erreichte uns  die Nachricht, dass das Bundeskartellamt am 24.2.2010 eine schriftliche Direktive an den VDH versenden wird, die im Wesentlichen folgende drei Punkte beinhalten wird:

– Verbot der Doppelmitgliedschaften

– Vergabe von im Besitz von VDH-Mitgliedern stehenden Deckrüden an Fremdverbände

– FCI-Papiere für auch außerhalb des VDH stehender FCI-Verpaarungen

Die Beschlussabteilung hat 2010 ein Verfahren wieder aufgegriffen, das sich gegen den VDH richtet. Darin wird untersucht, ob bestimmte Verhaltensweisen des VDH gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen verstoßen.

VDH wälzt Probleme auf Rasseclubs ab

December 5th, 2010

Der VDH wälzt Problem der Anerkennung VDH fremder Ahnentafeln auf die Vereine ab. Nach neuesten Infos hat der Präsident des VDH auf einer Zuchtwarte Tagung die Vereine in die Pflicht genommen und vor einer drohenden Klagewelle von Hundebesitzern gegen die Rasseclubs wegen der Anerkennung und Registrierung von ausserhalb des VDH gezüchteten Rassehunden mit FCI Abstammung gewarnt.

Zu dem Verfahren gibt es leider noch immer nichts veröffentlichungsfähiges.

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In Österreich können laut §14 (2) 3 Rassehunde ohne FCI anerkannten Stammbaum eingetragen werden, sofern es sich um einen rassetypischen Hund handelt. Das rassetypische Aussehen hat ein  FCI Formwertrichter vor der Eintragung zu bestätigen.

2 Gedanken zu „Bundeskartellamt stärkt Hundevereine ausserhalb des VDH“

  1. Prima Info! Leider ist die Theorie grau, die Praxis des VDH schwarz, die VDH Leute blind. Das Licht strahlt nur außerhalb.
    Hundegrüße sendet Evelyn

    1. Guter Spruch!
      Wird auch Zeit, dass mal ein paar Blätterchen aus dem Lobeerkranz gerupft werden, dies gilt auch für einige VDH angeschlossene Vereine, wo dem auch noch so verantwortungsvollen Züchter durch teilweise nicht nachvollziehbare Bestimmungen und Auflagen jede Lust vergeht.
      Hundegruss
      Sigi

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