Rechtsfrage

Immer häufiger wird in Mietverträgen ein Tierhalterverbot aufgenommen.

Ein Beispiel von mir:

Eine junge Familie wohnt seit einiger Zeit in einer Wohnanlage im Grünen am Land. Sie kauften sich bei mir einen Entlebucher Sennenhund. Alles wunderbar, der Welpe gewöhnte sich schnell ein. Familie und Hund waren glücklich und zufrieden. Dann bekam die Hausverwaltung den Hundekauf mit.

Die Familie erschrak, als sie von der Verwaltung verwarnt wurden, “ Sie hätten beim Wohnungskauf ein Tierhalterverbot unterzeichnet“  Die Betroffenen  haben beim Wohnungskauf gar nicht richtig wahrgenommen, was sie alles unterschrieben haben.

Sie bekamen das Ultimatum, binnen einer Woche Hund weggeben oder ausziehen. Letzteres konnten sich diese jungen Leute nicht leisten und sie brachten mir schweren Herzens den Entlebucher  Sennenhund zurück.

Rechtslage in Österreich nach Auskunft der Konsumenteninformation OÖ: 

  „Der Oberste Gerichtshof stellte in der Entscheidung  2 Ob 73/10 i  klar, dass MieterInnen die Haltung von Tieren im Mietvertrag nicht generell und schlechthin verboten werden darf. Durch ein allgemeines Tierhalteverbot in einem Mietvertragsformular (Standardvertrag) wird  der /die MieterIn gröblich benachteiligt. Die Haltung von artgerecht in  Behältnissen gehaltenen  Kleintieren wie bspw. Ziervögel, Zierfische, Hamster oder kleine Schildkröten kann MieterInnen nicht wirksam untersagt werden.“

Zählt ein Entlebucher Sennenhund zu in Behältnis gehaltenen Kleintieren? Oder  dürfte auch ein Hund bleiben?

 

2 Gedanken zu „Rechtsfrage“

  1. Es ist so zu verstehen, dass im Standardvertrag die Tierhaltung nicht algein ausgeschlossen werden darf! Wobei von in unseren Breiten üblichen Tierhaltung, also Hunde, Katzen, nicht jedoch von exotischen oder geschützten Tieren ausgegangen werden darf.

    Tiere in Käfighaltung – wie angesprochen – gehören zu den Kleintieren und dürfen keinesfalls in Frage stehen!

    So gesehen, ist die Haltung von Hunden im Standardmietvertrag nicht von vornherein auszuschließen !
    Ein Entlebucher, der zwar ein Vielfaches kleiner als ein GSS (Großer Schweizer Sennenhund) zählt natürlich nicht zu den Kleintieren! Trotzdem darf auch er nicht durch Standardmietverträge diskriminiert werden!
    Ich hoffe, ich konnte noch etwas helfend klären. Soweit zumindest meine

  2. (Fortsetzung)
    Blödes Smartphone – zu kleine Tasten – oder zu dicke Finger?!
    …Sicht der Dinge!

    Gruß vom
    wieder erstarkten Chef vom Leroy !-)

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