ZWANGSBEJAGUNG VERSTÖSST GEGEN DIE MENSCHENRECHTE
Wald-, Wiesen- und Feldgrundstücke, die nicht befriedet sind und ausserhalb der Ortschaft liegen, werden zwangs-bejagd.
Das ist nun anders.
Der Europäische Gerichtshof hat es ermöglicht.
Am 6.12.13 ist das „Gesetz zur Änderung jagdrechtlicher Vorschriften“ in Kraft getreten.
Nun ist Grundstückseigentümern der Austritt aus der Zangs-Bejagung möglich.