Geschichtliches

ZUSPRUCH – RISIKO UND KRITIK ZU HUNDEAUSSTELLUNGEN!

 

Von den einen geliebt – von anderen teils abgelehnt – ja so ist es eben!

Wenn wir auf den Ursprung der Deutschen Hundeausstellungen zurück gehen, so ist es zu ersehen, dass diese zunächst davon profitierten, dass mit der beginnenden Vereins Rassehundezucht, in der Breite gesehen, die wenigsten wussten wie ein Hund einer bestimmten Rasse genau auszusehen hat.

Wenn wir die ersten DHStB  betrachten, so kann man unter „Eintragungsbericht“ lesen, dass Hunde die auf den letzten Ausstellungen 1. oder 2. Preise ( was üblicherweise mit “ sehr lobenswert“ – bzw. „lobenswert“ beurteilt wurde) – die Eintragungsberechtigung erhalten.

Bald stellte sich jedoch heraus, dass Ausstellungen auch zu ganz grossen Risiken für Vereine werden können. Unter „Zwingerverband“ habe ich bereits von garantierten Siegpreisgeldern gesprochen. Man muss sich das ungefähr so vorstellen, Pokale etc. gab es anfangs nur wenige zu gewinnen, jedoch gute Preisgelder! So wurde z. Beispiel unter 1876 ( vom 6. bis 11. Juli) in Hamburg ( Veranstalter) eine Ausstellung angekündigt – bei der Preisgelder in der Höhe von 8 bis 10 000 Mark garantiert wurden! Das war natürlich teils ein Ritt auf der Rasierklinge! Ein solcher wurde es für den am 16. März 1891 – anlässlich eines von 17 Vereinen in Berlin abgehaltenen „Kynologentages“  mit – „Konkurrenzgründung zu DC/DHStB“ – des „Verbandes Kynologischer Vereine“  mit einem Verbandshundebuch. Diesem VKV wurde seine erste Ausstellung von 1892 in München zum Verhängnis, bei der ein Defizit von ca. 6 000 Mark entstand. Ein solch enormes Defizit zieht natürlich Ärger und Streit nach sich – Vereine treten aus – und das so hoffnungsvolle Unternehmen musste 1895 aufgegeben werden!

In der Anfangszeit sprach man nicht wie heute von Richtern, sondern von „Preisrichtern“. Hier fällt auch hinein, dass man es um gerechtere Urteile zu erzielen, mit Gruppenpreisrichtern versuchte. Es wurden also je Ring drei gleichberechtigt Preisrichter zugeteilt. Doch diese Art bewährte sich nicht und man ging bald wieder zum Einzelpreisrichter über.

Das Richter einer gewissen Kritik ausgesetzt sind, erscheint von den sehr unterschiedlichen Interessenlagen her betrachtet – ganz normal!

Wenn jedoch die Parteilichkeit zu offensichtlich wird, dann kann sich die Kritik zum Sturm erheben.

Ein mir  bekannter Fall im FCI Bereich:

Bei den Collies wurde ein Gruppenbester, der sich im Besitz eines Vorsitzenden befand – der Rüde hatte „Stehohren“! Wer sich hier etwas auskennt, der weiß, dass ein guter Collie Stehkippohren haben muss! Wenn also die Verhältnisse so offen liegen, so kann sich kein Richter oder Kommission mit plausiblen Argumenten rechtfertigen – und so verwundert es auch nicht, wenn „Fragmente“ in die Öffentlichkeit dringen!

Quelle: vrz Kurier, Karl Meier

 

Morgen gibt es  Fragmente aus dem Jahr 1978  hier am Blog