Österreichischer Champion

Wie wird ein Hund österreichischer Schönheit´s Champion? 

Anforderungen: 

4 x CACA bei drei verschiedenen Richtern, 

zwischen dem ersten CACA und dem letzten CACA muss mindestens der Zeitraum von einem Jahr liegen. 

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Mein  Entlebucher Rüde CHARMED CHILLI FROM BALIHARA RANCH hat den Titel Österr. Champion verliehen bekommen.

Das ist nicht er erste Titel für Chilli,

denn er ist bereits Österreichischer Jungend Champion, Rumänischer Champion und  Champion CUM LAUDAE RO.

Die Züchterin aus SK freut sich mit mir über diese Auszeichnungen. 

 

 

Auszug der ÖKV Ausstellungsordnung: 

CACA und CACA – Reserve
Bei Internationalen und Nationalen Ausstellungen, die unter dem Schutz des ÖKV stehen, sowie bei dem vom Vorstand des ÖKV diesbezüglich geschützten Zuchtschauen (Klubsiegerschauen) kann auch die „Anwartschaft auf das Nationale Championat für Schönheit (CACA)“ des ÖKV ausgeschrieben werden. Das CACA (Certificat d’Aptidude au Championat d’Autriche de Beaute : Zeugnis über die Anwartschaft auf das Österreichische Championat für Schönheit) kann vom Richter dem mit „Vorzüglich 1“ bewerteten Hund aus der Offenen-, der Zwischen- der Gebrauchshundeklasse und Championklasse sowohl an Rüden als auch an Hündinnen verliehen werden. Der Titel „Österreichischer Champion“ (ÖCH) für Rassen ohne Arbeitsprüfung wird auf Antrag des Eigentümers vom ÖKV dem Hund zuerkannt, der auf vier internationalen Hundeausstellungen in Österreich das CACA unter mindestens drei verschiedenen Richtern erworben hat. Zwischen der ersten und der letzten Zuerkennung des CACA muss mindestens ein Jahr liegen. Zwei CACA können auch auf nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen mit CACA Vergabe in Österreich erworben werden. Bei Gebrauchshunden, bei denen für die Erlangung des Titels ÖCH eine Prüfung erforderlich ist, sind für die Zuerkennung nur drei Anwartschaften notwendig, eine kann in der Zwischen-, Offenen- und Championklasse erworben werden, zwei müssen in der Gebrauchshundeklasse erworben werden. Zwei müssen auf Internationalen Ausstellungen, eine kann auf Nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen erworben werden. Auf Antrag der rassebetreuenden VK oder des ÖKV Vorstandes können bei Rassen mit Arbeitsprüfung die drei Anwartschaften mit Arbeitsprüfung alternierend durch sechs Anwartschaften in der Zwischen-, Offenen- und Championklasse ersetzt werden. Zwei davon können auf Nationalen Ausstellungen oder Klubsiegerschauen erworben werden. In jedem Fall muss zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft mindestens ein Jahr liegen. Bereits ernannte „Österreichische Champion“ (Championklasse obligat bis zum vollendeten 8. Lebensjahr) scheiden vom weiteren Wettbewerb um den ÖCH aus und die Anwartschaft geht an den Hund mit CACA-Reserve über. Das CACA-Reserve kann für den nächsten, mit „Vorzüglich 2“ bewerteten Hund vergeben werden, wenn der Richter überzeugt ist, dass dieser Hund für das CACA in Betracht käme, wenn der CACA – Hund nicht anwesend wäre.

(7) CACIB und CACIB – Reserve
Bei internationalen Hundeausstellungen, die unter dem Schutz der FCI stehen, wird auch die Anwartschaft auf das „Internationale Championat für Schönheit“ der FCI ausgeschrieben. Zwischen-, Offene-, Gebrauchshunde- und Championklasse konkurrieren gemeinsam, doch nach Geschlechtern getrennt. Das CACIB (Certificat d’Aptitdude auch Championat Internationale de Beaute : Zeugnis für die Anwartschaft auf das Internationale Championat für Schönheit) kann vom Richter nur für den absolut überragenden Hund mit der Formwertnote „Vorzüglich 1“ beantragt werden. Der Antrag darf außer daran, dass der Hund absolut überragend ist an keine weiteren Bedingungen geknüpft werden. Der Richter ist weder verpflichtet noch befugt, sich über die Abstammung des Hundes zu informieren, sondern hat lediglich nach dem Erscheinungsbild zu urteilen. Für die Vergabe des CACIB kann immer nur ein Richter zuständig sein, dieser muss im Vorhinein benannt sein. Die Bestätigung dieses Antrages erfolgt im Wege des ÖKV durch die FCI, wenn nachstehende weitere Bedingungen erfüllt sind:
Der Hund muss am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt sein und einen lückenlosen, anerkannten Abstammungsnachweis über mindestens drei Generationen besitzen. Das CACIB – Reserve kann für den nächsten, mit „Vorzüglich 2“ bewerteten, überragenden Hund beantragt werden, wenn der

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Richter überzeugt ist, dass dieser Hund für das CACIB in Betracht käme, wenn der CACIB – Hund nicht anwesend wäre. Dieser nächstfolgende Hund mit CACIB – Reserve erhält von der FCI die Anwartschaft zugesprochen wenn der CACIB – Hund bereits von der FCI bestätigter Internationaler Champion ist oder die Bedingungen nicht erfüllt.

Für die Erlangung des von der FCI zu vergebenden Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ (CIB) gelten die von der FCI jeweils aufgestellten und verlautbarten Bedingungen. Nach Erfüllung dieser Bedingungen der FCI sind bei Ansuchen um Zuerkennung dieses Titels dem ÖKV folgende Angaben mitzuteilen.

  1. Rasse des Hundes und seine zuchtbuchmäßige Bezeichnung
  2. Ort und Datum jener Veranstaltungen, auf denen das CACIB zugesprochenwurde unter Angabe der Namen der jeweiligen Richter.
  3. Zahl der von der FCI erhaltenen Anwartschaftsbescheinigungen(Homologierungen), die dem ÖKV zur Einsichtnahme vorzulegen sind.
  4. Abstammungsnachweis des Hundes in Fotokopie zur Vorlage bei der FCI.
  5. Nachweis über erfolgreich abgelegte erforderliche Prüfungen bei Rassen, diediesem Nachweis unterliegen.
  6. Name und Anschrift des Hundeeigentümers.

4 Gedanken zu „Österreichischer Champion“

  1. Nomen est omen

    Wer so scharf aussieht – wie er heißt, betreibt Manipulation an der Jury! ?
    ??????
    ALLES Guute fürderhin

  2. Herzlichen Glückwunsch für die vielen Auszeichnungen die Chili schon errungen hat ,er sitzt dort wie ein Prinz mit seinen gutmütigen liebevollen Blick.

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