Zuchteingliederung

Interessenten die gerne FCI-Ausstellungen besuchen oder an Prüfungen teilnehmen möchten, müssen ihre Hunde im Anhang-Register des jeweiligen Dachvereins anmelden, in Deutschland ist dies der VDH.  Der VDH wurde bereits durch das Bundeskartellamt am 18.10.2002 wegen Beschwerden über die Monopolstellung vorgeladen. An der Sitzung wurde folgendes beschlossen: 
Die VDH-Vereine sind verpflichtet, neben dem Zuchtbuch als Anhang ein Register (Livre d’attend) zu führen.

Des weiteren sind die VDH-Vereine aufgrund der Monopolstellung des VDH verpflichtet, Registrierungen für Hunde ohne FCI-anerkannte Abstammungsnachweise oder solche mit nicht anerkennungsfähigen Abstammungsnachweisen durchzuführen und diese Hunde, sofern sie dem Rassestandard phänotypisch entsprechen, in das Register zu übernehmen. Hiervon werden die weiteren Bestimmungen zur Zuchtzulassung nicht berührt. Der VDH-Vorstand hat an seiner Sitzung am 30./31.8.2002 folgender wettbewerbsrechtlichen Forderung des Kartellamtes zugestimmt: Unabhängig von einer evtl. Mitgliedschaft des Eigentümers in einem
nicht- VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDH/FCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu VDH- Zuchtschauen zuzulassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen).

Mit freundlicher Genehmigung Sonnenrainhunde