Neue Aktionen von HUNDEVEREINEN
Hausverbot im Briefkasten!
Aufforderung zum Vereinsaustritt!
Vom SSV (Schweizer Sennen Hunde Verein) wurden „Hausverbote“ für Hundeschauen an FCI Hundebesitzer verordnet und der VSSÖ ( Verein für Schweizer Sennenhunde) fordert zum Zwangsaustritt auf.
Die betroffenen Hundebesitzer haben bis jetzt ihre Hunde an FCI Ausstellungen erfolgreich ( zum Teil Siegerhunde) ausgestellt.
Wird hier KONKURRENZ auf seltsame Weise ausgeschaltet?
Für mich ist das reine Kleingeisterei, denn das Wesentliche –
- Die Zucht des Sennenhundes unterstützen
- Die Erhaltung der Gesundheit und deren Verbesserung
- Die Forschung forcieren
- Das Erscheinungsbild der Sennenhunde zu erhalten
- Den unentgeltlichen Austausch von Informationen unterstützen
- Das Wohlergehen der Hunde fördern
- Werbung für die Rasse machen
bleiben ausgeklammert.
Will da wer mit den bescheuerten Aktionen von den grossen Aufgaben ablenken?
Die Führung des SSV kennt offensichtlich die eigene Ausstellungsordnung nicht und auch die wettbewerbsrechtlichen Forderungen des Bundeskartellamtes an den VDH und deren angeschlossenen Vereine?
Unabhängig von einer evtl. Mitgliedschaft des Eigentümers in einem nicht- VDH-anerkannten Verein, sind Hunde mit VDHIFCI-anerkannten Ahnentafeln oder Registrierbescheinigungen generell zu VDH-Zuchtschauen zuzulassen, sofern keine anderen Hinderungsgründe (z.B. nachgewiesener Verstoß gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen, kommerzieller Hundehandel o. ä. gegen den Eigentümer vorliegen).
Aus meiner Sicht ist Deutschland in der Sennenhundezucht !!! ein ENTWICKLUNGSLAND – mit seltsamer Zuchtpolitik.
STATUTEN DER FCI
Artikel 3 Nicht-Diskriminierung und Kampf gegen Rassismus
Innerhalb der FCI ist jegliche Diskriminierung eines Landes, einer Einzelperson oder
einer Personengruppe aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Sprache,
Religion, Politik oder aus einem anderen Grund unter Androhung der Suspension oder
des Ausschlusses ausdrücklich untersagt.
Artikel 4 Förderung freundschaftlicher Beziehungen
Die FCI fördert freundschaftliche Beziehungen:
(a) zwischen den Sektionen, Mitgliedern, Vertragspartnern und Verbänden. Alle
Personen und Verbände, die der Kynologie verbunden sind, sind zur Einhaltung
der Statuten, Reglemente und Grundsätze des Fairplay gehalten;