Meldepflicht für Hund – an und ab Meldung

Liebe Leser aus Österreich, Deutschland, und deiner Region ?

Wie ist es in deiner Gemeinde/ Stadt  geregelt? – Wirst du bestraft, wenn du den verstorbenen Hund nicht innerhalb von 10 Tagen (nach ableben) meldest?

In Uster, Schweiz, hat Frau Doris ihren verstorbenen Berner Sennenhund zu spät den Behörden als Tod gemeldet. Dafür wurde  ihr von der Ortsverwaltung 100 Franken ( zirka 80,- Euro ) als Strafe aufgebrummt.

Zeitungsbericht Zürcher Oberländer: Toten Hund zu spät gemeldet – 100 Franken Strafe kassiert

Es interessiert uns,

schreibt, wie sieht das bei euch aus?

 

3 Gedanken zu „Meldepflicht für Hund – an und ab Meldung“

  1. Wir haben von 4 verstorbenen Hunden in 40 Jahren nur 1 als verstorben gemeldet – und das nur weil die Hundesteuerstelle bei uns nachgefragt hat, ob es sein kann, daß unser Hund schon weit über 20 Jahre alt ist.
    Weshalb kostet es Strafe wenn mein Hund nicht mehr lebt und ich trotzdem die Hundesteuer weiterzahle ???
    Ist es nicht viel schlimmer einen Hund zu haben und keine !!! Hundesteuer zu zahlen???
    Oder welchen Hintergrund gibts in der Schweiz, jemand Strafe zahlen zu lassen nur weil ein Hund nicht mehr lebt???
    Helga

  2. E-Mail-Anfrage an unsere Marktgemeinde
    AW: Totmeldung bei Hunden…

    Sehr geehrter Herr …
    Es gibt keine einzuhaltenden Meldezeiten und auch keine Strafsätze.

    Hundebesitzer teilen mir im Idealfall persönlich und mit Rückgabe der Hundemarke das Ableben des Hundes mit und die Hundesteuer wird dann von mir deaktiviert.
    Mit freundlichen Grüßen

    Marktgemeinde Brixlegg
    Finanzverwaltung

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